Digitale Barrierefreiheits-
erklärung der PiAL Consult GmbH
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter „www.insurvision.de“ veröffentlichte Website der PiAL Consult GmbH.
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 30.3.2021 erstellt und am 28.09.2023 zuletzt überprüft; sie gilt für den gesamten Internetauftritt „www.insurvision.de“.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am [Tag Monat Jahr] durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise nicht vereinbar:
- Texte sind nicht in „Leichte Sprache“ umgeschrieben
- Einzelne Grafiken besitzen keinen Alternativtext
- Teilweise unverständliche Struktur aufgrund der HTML-Tags
- Kontrastverhältnis nicht ausreichend
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei
- Die Texte auf der gesamten Website sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Ungewöhnliche Wörter), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leseniveau) nicht vereinbar.
- Die Ergänzung der Texte in Leichter Sprache ist zeitnah vorgesehen.
- Das Kontrastverhältnis zwischen der Hintergrundfarbe und Elementen des Logos betragen nicht mindestens 4,5:1. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Ungewöhnliche Wörter), 1.4.3 (Kontrast (Minimum)) sowie 1.4.6 (Kontrast (erhöht)) nicht vereinbar.
- Die Anpassung der Farben ist zeitnah vorgesehen
- Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zu erreichen, halten wir für Sie bereit: Mit dem Barrierefreiheits-Tool auf unserer Webseite können Benutzer vordefinierte Farbkontrastprofile wie hell, dunkel, invertiert und monochrom auswählen. Zusätzlich können Benutzer die Farbschemata von Titeln, Texten und Hintergründen mit verschiedenen kontrastreichen Farboptionen individuell einstellen.
- Die Grafiken besitzen keine Alternativtexte. Damit sind diese Grafiken mit dem Erfolgskriterium der WCAG 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht vereinbar.
- Die Ergänzung der Alternativtexte der Grafiken ist zeitnah vorgesehen.
- Die Struktur der Webseite besitzt keine Reihenfolge in den HTML-Tags. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 1.3.2 (Bedeutungstragende Reihenfolge) nicht vereinbar
- Die Umstrukturierung der HTML-Tags ist zeitnah vorgesehen.
Fakultativ barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
Diese Website verwendet die Software DIGIaccess um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. DIGIaccess hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Rechts oben am Bildschirmrand finden Sie ein Personen-Piktogramm. Beim Anklicken öffnet sich ein Fenster. Dort finden Sie verschiedene Möglichkeiten für eine bessere Lesbarkeit dieser Webseite. Zum Funktionsumfang von DIGIaccess gehören:
- Schriftanpassungen,
- Farbanpassungen,
- Hervorhebung von Inhalten,
- Stoppen der Animationen,
- Audio Stummschaltung,
- Optimierung für Screenreader-Nutzer,
- Alternativtexte für Bilder mit Künstlicher Intelligenz
- Tastaturnavigation sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Pop-ups und Ton
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.07.2024 erstellt und zuletzt am 08.07.2024 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Kontakt an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Tel: (040) 428 23 2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr